Corona-Infos zu Buchung + Stornierung

Liebe Gäste,

viele von Ihnen sind unsicher, wie jetzt in Zeiten von Corona mit Buchungen, Stornierungen und Reisen, die nicht angetreten werden können, umgegangen wird. Deshalb hier ein paar Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns gerade erreichen:

 

1. Welche Corona-Regeln gelten gerade für Fehmarn?

Wir versorgen unsere Gäste immer mit den neusten Infos bzgl. der geltenden Corona-Auflagen. Etwa eine Woche vor Anreise erhält jeder Gast von uns eine Email, in der alles Wichtige rund um das Thema erläutert ist. Dann können wir auch schon mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, ob bzw. unter welchen Auflagen das Ponyreiten, die gemeinsamen Tierfütterungen und Stockbrotabende usw. in der Zeit Ihres Aufenthalts auf unserem Hof stattfinden werden. Außerdem, ob es ggf. eine Testpflicht vor Anreise oder während des Urlaubs gibt.

Auf der offiziellen Website der Insel Fehmarn https://www.fehmarn.de finden Sie unter der Rubrik Aktuelles ebenfalls alle aktuell für Fehmarn/Schleswig-Holstein geltenden Corona-Regelungen.

 

2. Ich möchte einen Urlaub buchen und bin unsicher bzgl. der Entwichlungen der Corona-Lage. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine verkürzte Stornofrist?

Nein, diese Optionen können wir als kleiner Betrieb leider nicht anbieten. Es gelten unsere normalen Stornofristen.

Grundsätzlich bitten wir Sie aber vor Buchung zu beachten, dass aktuell für touistische Reisen in Schleswig-Holstein "2G+" gilt. D.h. anreisen dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nur Geimpfte + Genesene mit negativem Schnelltest (und natürlich auch Kleinkinder sowie Schulkinder mit Bescheinigung über durchgeführte Schultests und Gäste, die laut ärzlicher Bescheinigung nicht geimpft werden dürfen).

 

3. Was passiert, wenn ich meinen gebuchten Urlaub nicht antreten darf, weil für DEN URLAUBSORT eine Reisesperre bzw. das Beherbergungsverbot gilt?

Dann dürfen Sie leider nicht anreisen, denn wir dürfen unsere Unterkünfte dann nicht zu touristischen Zwecken vermieten. In diesem Fall überweisen wir bereits bezahltes Geld zurück. Noch nicht bezahlte Mieten werden natürlich gar nicht erst in Rechnung gestellt. Das finanzielle Risiko liegt in diesem Fall komplett bei uns Vermietern, dem Gast entstehen keinerlei Kosten. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn wir alternativ gemeinsam einen Termin zur Umbuchung finden würden.

 

4. Was passiert, wenn ich meinen gebuchten Urlaub nicht antreten kann, weil für MEINEN WOHNORT besondere Reiseauflagen gelten? Oder wenn ich selbst an Corona erkrankt bin bzw. mich in Quarantäne befinde oder coronabedingt eine Urlaubssperre vom Arbeitgeber bekomme?

Sollte von Vermieterseite dem Urlaub auf unserem Hof grundsätzlich nichts im Wege stehen, Sie als Gast können den Urlaub aber trotzdem nicht antreten, weil es z.B. für Ihre Region Sonderregelungen gibt ( Stichwort "Gütersloh-Lockdown" im Sommer 2020), Ihr Urlaub vom Arbeitgeber coronabedingt gestrichen wurde oder Sie selbst an Corona erkrankt bzw. in Quarantäne sind, dann gelten die normalen Stornobedingungen. Auch hier sind wir aber bemüht, alternative Lösungen zu finden, mit der alle Seiten glücklich sind, oft ist auch eine Umbuchung möglich. Frühzeitiges Bescheid sagen erhöht auf jeden Fall die Chancen auf eine Wiedervermietung, bitte kontaktieren Sie uns!

In diesem Zusammenhang empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Verschiedene Anbieter wie z.B. die ERGO bieten diese auch inzwischen schon mit Corona-Zusatzoptionen für den Krankheits- und/oder Quarantänefall an!

 

5. Ich habe einen Urlaub gebucht, aktuell gilt ein allgemeines touristisches Beherbergungsverbot. Muss ich irgendetwas unternehmen oder können Sie mir sagen, ob ich meinen Urlaub antreten kann?

Nein. Wir als Vermieter bekommen leider keine Vorabinformationen zu neuen Reisebestimmungen und müssen ebenso wie unsere Gäste abwarten und uns immer wieder auf aktualisierte Regelungen einstellen.

Für Sie als Gast heißt das: Sie können erst einmal abwarten. Ist die Reisesperre bis zum Urlaub aufgehoben, treten Sie ihn an. Wenn nicht, dürfen Sie leider zu uns reisen, müssen aber auch nichts bezahlen.

 

6. Ich habe einen Urlaub gebucht, bis dahin ist es noch einige Zeit hin und aktuell gilt für Schleswig-Holstein ein allgemeines touristisches Beherbergungsverbot. Ich bin unsicher und würde vorsichtshalber lieber stornieren. Welche Stornokosten würden anfallen?

In dieser Situation trägt der Gast das finanzielle Risiko. Denn solange man davon ausgehen muss, dass der geplante Urlaub theoretisch stattfinden darf, gelten bei einer Stornierung  die ganz normalen Stornobedingungen. Diese finden Sie auf unserer Website unter "Gut zu Wissen - ABGs".

Wir raten deshalb grundsätzlich erstmal zum Abwarten. Im besten Fall löst sich das Problem mit einer zeitnahen Aufhebung der Reisesperre von selbst und Sie dürfen wie geplant Urlaub bei uns machen. Oder Sie dürfen eben nicht anreisen, und dann müssen Sie auch nichts zahlen. Wenn der Gast sich von sich aus gegen den Urlaub entscheidet, den er aber von unserer Seite theoretisch antreten dürfte, entstehen Kosten.

Wenn Sie im Einzelfall dennoch auf jeden Fall stornieren möchten, kontaktieren Sie uns bitte, dann können wir zumindest zeitnah versuchen, neue Mieter für Ihre gebuchte Unterkunft zu finden.

 

7. Wie sieht es auf Fehmarn aus, gibt es dort viele Corona-Fälle?

Nein. Generell gehören Schleswig-Holstein und insbesondere unser Kreis Ostholstein aufgrund der recht dünnen Besiedelung zu den Gebieten mit verhältnismäßig geringen Fallzahlen.

 

Wir hoffen, wir konnten mit den Infos die brennendsten Fragen beantworten und Sie im besten Fall mit Gelassenheit auf Ihren kommenden Fehmarn-Urlaub blicken lassen ... wir freuen uns in jedem Fall auf Sie!

Bei weiteren Fragen kontaktiern Sie uns gerne!

Viele Grüße und hoffentlich bis bald in Klausdorf, bleiben Sie gesund und fröhlich!

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